Das politische System der Niederlande
Die Niederlande sind in zwölf Provinzen aufgeteilt. Die Provinzen sind mit allen Aufgaben betraut, für die der Staat “zu groß” und die Gemeinden “zu klein” sind. Sie sind für die Lösung von Problemen auf regionaler Ebene zuständig. Die Provinz ist an den verschiedensten Aktivitäten beteiligt, die direkten und indirekten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger ausüben.
Nur selten ist die Provinz die alleinige Instanz, die sich mit Themen wie diesen befasst. Oftmals aber ist die Provinz der entscheidende Initiativnehmer, wenn es darum geht, ein Problem anzugehen und die beteiligten Parteien an einen Tisch zu bringen. Die Provinz arbeitet darum in vielen Fragen eng mit anderen staatlichen Gebietskörperschaften (auf staatlicher Ebene und Gemeindeebene), Behörden (wie den Wasserverbänden), mit der Wirtschaft sowie mit gesellschaftlichen und sozialen Organisationen und Einrichtungen zusammen.
Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden, Aruba und den Niederländischen Antillen. Die Niederlande sind eine parlamentarische, konstitutionelle Erbmonarchie. Konstitutionell bedeutet, dass die Befugnisse des Monarchen in der Verfassung festgelegt sind. Das Staatsoberhaupt ist der König bzw. die Königin aus dem Hause Oranien-Nassau. Im Gegensatz zu vielen anderen westeuropäischen Monarchien gehört in den Niederlanden auch der König bzw. die Königin als Staatsoberhaupt der Regierung an. So spielt die Königin bei der Regierungsbildung eine wichtige Rolle und werden die Minister einschließlich des Ministerpräsidenten durch königlichen Erlass ernannt und entlassen. Außerdem können durch königlichen Erlass beide Kammern des Parlaments aufgelöst werden. Die Funktion des Staatsoberhauptes ist in der Praxis jedoch vorwiegend repräsentativer Art.
Die Verfassung regelt die Verteilung der Regierungsbefugnisse zwischen der Königin und den anderen staatlichen Organen. Die Minister müssen gegenüber den Volksvertretern Rechenschaft für das Handeln der Regierung ablegen. Die Königin trägt keine politische Verantwortung, sie ist also dem Parlament gegenüber auch nicht verantwortlich.
Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, die zusammen den Ministerrat bilden. Der Ministerpräsident steht dem Ministerrat vor, verfügt aber nicht über besondere Kompetenzen. Er kann den Ressortministern weder Aufträge noch Weisungen erteilen oder sie entlassen. Anders als etwa der deutsche Bundeskanzler agiert er nicht unabhängig von seinen Ministern, sondern tritt in der Öffentlichkeit als 'Primus inter Pares' des Ministerrates auf.
Die Minister nehmen die Aufgaben der Regierung wahr. Dazu gehören unter anderem die laufende Verwaltung, die Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, die Aufsicht über Provinzen und Gemeinden sowie die Pflege der auswärtigen Beziehungen. Eine aktuelle Übersicht aller niederländischen Minister und Staatssekretäre ist über die Webseite der Regierung abrufbar.

Die zwölf Provinzen - Friesland, Groningen, Drenthe, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant, Limburg, Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht, Zeeland und Flevoland - bilden im Königreich der Niederlande die nächste Stufe im Staatsaufbau. Die Provinzen verfügen über nur wenige eigene 'autonome' Aufgabengebiete und erfüllen vor allem Verwaltungsaufgaben im Rahmen der 'Mitregierung'. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Provinzen ist die Kommunalaufsicht, zu der die Genehmigung des Budgets und der meisten anderen Vorhaben der Gemeinden gehört. Weitere wesentliche provinziale Aufgabengebiete liegen im Bereich der Raumordnung und der Regionalplanung, des Umweltschutzes und der öffentlichen Dienstleistungen (Soziales, Kultur, Sport, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung). In diesem Rahmen arbeiten sie eng mit dem Staat, den Gemeinden, Wasserverbänden und einer Vielzahl weiterer Partner zusammen. Die Provinzialverwaltung gliedert sich in einen politischen (das Provinzialparlament und den Provinzialausschuss) und einen amtlichen Bereich.