Die Grenzen in Europa sind heute keine unüberwindlichen Barrieren mehr, und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist selbstverständlich geworden. Dies gilt ganz besonders für Deutschland und die Niederlande, die als Nachbarn enge Beziehungen pflegen und auf vielen Feldern kooperieren.
Die Grenzen in Europa sind heute keine unüberwindlichen Barrieren mehr, und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist selbstverständlich geworden. Dies gilt ganz besonders für Deutschland und die Niederlande, die als Nachbarn enge Beziehungen pflegen und auf vielen Feldern kooperieren.
Auf dem Gebiet der Raumordnung begann die institutionalisierte Zusammenarbeit im Jahre 1967 mit der Errichtung der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von der Nordsee bis in den Raum Aachen/Maastricht. Um in diesem großen Gebiet auch die konkreten Planungsfragen gut bearbeiten zu können, sind zwei Unterkommissionen gebildet worden. Das Arbeitsgebiet der Unterkommission Nord erstreckt sich von der Nordsee bis in den Kreis Borken und die niederländischen Provinzen Overijssel und Gelderland hinein, das Gebiet der Unterkommission Süd reicht von dort bis in den Raum Aachen/Maastricht. Aufgrund ihrer zentralen Lage entlang der deutsch-niederländischen Grenze ist der Provinz Overijssel in beiden Kommissionen vertreten.
Was tun die Unterkommissionen?
Die Unterkommissionen beschäftigen sich mit allen Angelegenheit, die für die räumlichen Planungen im engeren und weiteren Grenzraum von Bedeutung sein können. Dabei haben sich die Schwerpunkte dieser Arbeit im Zeitablauf verschoben: Standen in den Anfangsjahren der gegenseitige Informationsaustausch und die förmlich Abstimmung von Plänen im Vordergrund, wird die Arbeit heute dominiert von dem Wunsch, gemeinschaftliche Perspektiven für die räumliche Entwicklung des Grenzraums zu erarbeiten und gemeinsam Lösungen für die auf beiden Seiten der Grenze auftretenden räumlichen Probleme zu entwickeln. Auch die Stimulierung grenzüberschreitender Projekte und gemeinschaftlich erarbeitete Anregungen zur Europäischen Raumordnungspolitik zählen zu den Aufgaben der Kommissionen. Ihre Arbeit trägt somit unmittelbar zur Verbesserung der räumlichen Situation im Grenzraum bei und ist zudem ein fester Pfeiler in der strukturellen deutsch-niederländischen Zusammenarbeit.
Mit welchen Themen befassen sich die Kommissionen?
Die Konsultation und Abstimmung über die jeweiligen raumordnerischen Pläne – seien es der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der Bezirke in NRW, seien es die Strukturvisionen der verschiedenen niederländischen Planungsebenen – zählt selbstverständlich zu den regelmäßigen Aufgaben der Unterkommissionen. Sie setzt darüber hinaus jedoch auch thematische Schwerpunkte. In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit betraf dies vornehmlich Fragen der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen und des Umgangs mit der Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Weitere Themen traten später hinzu, so zum Beispiel die oberflächennahe Gewinnung von Baugrundstoffen und die Abstimmung der Schutzplanungen für Wasser, Natur und Landschaft im Grenzraum. Aber auch sehr konkrete Einzelprojekte können die Unterkommissionen beschäftigen; so haben etwa in der Unterkommission Nord der Ausbau hafennaher Industriegebiete in Delfzijl und Emden und die Errichtung von Windkraftanlagen entlang der Grenze häufig eine Rolle gespielt, so wie in der Unterkommission Süd die Einrichtung des Naturparks Maas-Schwalm-Nette, die Schaffung einer grenzüberschreitenden Gewerbefläche auf dem Gebiet der Städte Aachen und Heerlen oder Errichtung eines Factory-Outlet-Centers in Roermond.
Wer wirkt in den Unterkommissionen mit?
Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen neben den zuständigen Landesplanungsbehörden (in NRW das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie) die Regionalplanungsbehörden (in NRW also die Bezirksregierungen Münster, Düsseldorf und Köln) vertreten. Mitglieder auf niederländischer Seite sind für die Zentralregierung das Ministerium für Wohnungsbau, Raumordnung und Umwelt sowie die regionalen Direktionen des Verkehrs- und des Landwirtschaftsministerium sowie die Provinzen in Grenzlage zu Deutschland (Groningen, Drenthe, Overijssel, Gelderland und Limburg). Vertreter der kommunalen Dachverbände, der Industrie- und Handelskammern und der Wissenschaft ergänzen auf beiden Seiten die nationalen Delegationen. Auch die grenzüberschreitenden Euregios nehmen an den Sitzungen teil bzw. werden laufend über sie informiert.. Die Unterkommissionen kommen in der Regel ein- bis zweimal jährlich zusammen. Regelmäßige Kontakte zwischen den Unterkommissionen sichern die grenzüberschreitende raumordnerische Abstimmung im gesamten deutsch-niederländischen Grenzraum.
Wie komme ich in Kontakt mit den Unterkommissionen?
Für die Arbeit der Unterkommissionen sind in beiden Ländern Geschäftsstellen gebildet worden. Sie sorgen für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen und stehen auch darüber hinaus als Schaltstellen und Ansprechpartner für alle Fragen und Kontaktwünsche im Hinblick auf die grenzüberschreitende raumordnerische Zusammenarbeit zur Verfügung:
Geschäftsführung Unterkommission Nord:
Frau Barbara Woltmann
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Regierungsvertretung Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
T: +49 - (0)441 - 799 2220
F: +49 - (0)441/799 6 – 2220
E: Barbara.Woltmann@rv-ol.niedersachen.de
Geschäftsführung Unterkommission Süd:
Herr Henri de Ruijter
Provincie Gelderland (NL)
Dienst RWG
Postbus 9090
6800 GX Arnhem
T: +31-(0)26-3599772
F: +31-(0)26-3599480
E: h.de.ruijter@gelderland.nl