Das Jugendhilfegesetz besagt, dass die Provinz für eine adäquate Jugendpolitik zuständig ist. Konkret heißt dies, dass die Provinz ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen und Hilfen für Jugendliche, die der Hilfe bedürfen, bereitstellen muss. Die diesbezügliche Nachfrage steigt jedes Jahr erneut an. In Overijssel werden jährlich über 4.000 Kinder mit Hilfe- und Dienstleistungen aus dem Bereich der Jugendhilfe unterstützt.
Neben der Indikation und der Bereitstellung sämtlicher Hilfsangebote trägt die Provinz gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Verantwortung für eine adäquate Verknüpfung mit der kommunalen Präventionspolitik, der seelischen Gesundheitsfürsorge (für Jugendliche), der Fürsorge in Bezug auf Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung, der gerichtlichen Jugendhilfe und dem Raad voor de Kinderbescherming. Die Organisation der Jugendhilfe in den Niederlanden und Deutschland ist grundverschieden. Die Art und Weise, in der die Aufgaben der Jugendhilfe über die zuständigen Jugendhilfeträger aufgeteilt sind, können daher nicht eins-zu-eins auf die Situation im jeweiligen Nachbarland übertragen werden. Der niederländische Raad voor de Kinderbescherming erbringt als öffentlicher Leistungsträger (der dem Justizministerium untersteht) unter anderem Leistungen und Aufgaben auf dem Gebiet der Unterstützung von Gerichten in Fragen bzgl. des Sorge- und des Umgangsrechts.
Die provinziale Jugendpolitik erstreckt sich neben der Jugendhilfe auf weitere Bereiche. In diesem Zusammenhang kommt die Verknüpfung mit der kommunalen Jugendpolitik zum Tragen, aber auch die Unterstützung der Zentren für Jugend und Familie in den einzelnen Gemeinden und die Verbindung zu Sport, Bildung und Kultur sind wichtige Themen der provinzialen Jugendpolitik.
Der Bedarf an Jugendhilfe steigt stark an, Die diesem Trend zugrunde liegenden Ursachen sind unterschiedlicher Natur. Mit der Operationalisierung der Bureaus voor Jeugdzorg (neu gestaltete Ausführungsbehörden der Jugendhilfe) und ihrem wachsendem Bekanntheitsgrad hat sich die Schwellenangst angesichts der Inanspruchnahme von Jugendhilfe beträchtlich reduziert. Somit finden viel mehr Menschen heute ihren Weg zu den Hilfe- und Dienstleistungsangeboten. Darüber hinaus wächst die Nachfrage ebenfalls infolge gesellschaftlicher Veränderungen (Individualisierung, zugenommener Komplexität, des hohen Lebenstempos, des Schwindens traditioneller sozialer Netze u. a.).
Die Zielsetzung der Jugendpolitik lässt sich demnach wie folgt zusammenfassen: Verbesserung des gesamten Systems der Jugendhilfe und Jugendpolitik. Diese Verbesserung soll Kindern und Eltern garantieren, dass sie die für sie erforderliche Hilfe und Unterstützung rechtzeitig erhalten, damit sie ein eigenständiges, sicheres und gesundes Leben (weiter)führen können. Kurz und gut: Eine größere Zahl von Kindern und Eltern soll schneller Hilfe erhalten, und zwar auf der Grundlage des gleichen Etats und unter Beibehaltung der Qualität.
Herr G.J.H. Ranter (Mitglied im Provinzialausschuss, zuständig für das Ressort Jugend, Soziale Infrastruktur und Soziale Entwicklung)
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